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Architektenvertrag vorzeitig gekündigt? Was Sie jetzt wissen müssen!

  • Erstellt von Danielzik Baumanagement GmbH

Wird ein Architektenvertrag vorzeitig beendet, stellt sich die Frage der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen. Die korrekte Abrechnung, insbesondere unter Berücksichtigung von ersparten Aufwendungen und anderweitigen Erwerbsmöglichkeiten gemäß § 648 BGB, ist oft komplex. Dies betrifft sowohl Architekten, die ihre Ansprüche durchsetzen müssen, als auch Bauherren und andere Baubeteiligte, die als Auftraggeber agieren.

Ein aktuelles Urteil des OLG Düsseldorf vom 20. Juni 2023 bietet wichtige Orientierung. Es klärt die Erstdarlegungslast des Architekten hinsichtlich ersparter Kosten und anderweitigen Erwerbs. Hierbei sind genaue Angaben zum Projektablauf, zu Sach- und Personalkosten sowie zur Berücksichtigung sogenannter "Füllaufträge" entscheidend.

Unser kompakter Flyer bietet Ihnen einen Überblick über die rechtliche Situation und praktische Empfehlungen.

Flyer "VORZEITIGE KÜNDIGUNG EINES ARCHITEKTENVERTRAGS – WAS IST ZU BEACHTEN?" herunterladen