Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Schlichtung bietet die Möglichkeit, zeitnah, planungs- und baubegleitend Lösungsvorschläge zu entwickeln. Ziel ist es, den Fortgang der Planungs- und Bauarbeiten nicht zu verzögern.
Die Schlichtung ist ein freiwilliges, auf einer privatrechtlichen Übereinkunft beruhendes, nicht-öffentliches Verfahren. Vor der Einleitung des Schlichtungsverfahrens müssen sich die Parteien auf dieses Verfahren verständigen.
Wir bieten uns im Streitfall als einigungsorientierte Schlichter an. Den Parteien unterbreiten wir einen konkret begründeten Lösungsvorschlag.
Wir gewährleisten die elementaren Verfahrensgrundsätze wie:
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