Leistungen

Gestörte
Bauabläufe

Gestörte Bauabläufe sind leider keine Seltenheit.

Häufig ergeben sich aus gestörten Bauabläufen Vergütungs- und Schadensersatzansprüche. Die Anforderungen an eine sachgerechte Berechnung der Vergütung bzw. des Schadens aus gestörten Bauabläufen sind hoch. Die Berechnung dieser Ansprüche ist in der Regel komplex und zählen in der Regel nicht mehr zum normalen Leistungsbild der Objektüberwachung. Nicht selten sind Auftraggeber und Bauunternehmen hier überfordert. Mit Kompetenz und Erfahrung treten wir an Ihre Seite und beraten Sie umfassend. 

Wir wirken an technischen Lösungen mit, stellen alle notwendigen Berechnungen für Sie auf und begleiten Ihr Bauprojekt aus technischer und kaufmännischer Sicht.

 

 

Unsere Kernkompetenzen sind:

  • Erarbeitung alternativer bautechnischer Lösungen
  • Aufstellen und Fortschreiben von Terminplänen
  • Ermittlung der Mehr- und Minderkosten
  • Ermittlung von Vergütungs-, Schadensersatzansprüchen und Entschädigung 
  • Erstellung einer schlüssigen Nachweisführung mittels baubetrieblicher Stellungnahmen
  • Aufstellung der Ansprüche und ggf. Gegenansprüchen 
  • Moderation, Präsentation und Übergabe der Ergebnisse 
  • Erstellung von Partei- und Gerichtsgutachten
  • Moderation des Einigungsprozesses

Die Einschaltung unserer Baubetriebsspezialisten aus dem Gebiet der Bauablaufstörungen in frühen Projektphasen ist für die Auftragnehmer- und Auftraggeberseite von großem Vorteil. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, das Bauprojekt wieder auf den richtigen Kurs zu bringen, Folgeschäden zu vermeiden und die jeweiligen wirtschaftlichen Interessen durchzusetzen.

 

 

Haben Sie Fragen zu unseren Leistungen der baubetrieblichen Betreuung bei gestörtem Bauablauf?


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